Ihr Partner oder Ihre Partnerin hat Demenz und die Vase der Nachbarn zerbrochen? Erkrankte können in der Regel nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden, weil sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erkennen. Angehörige haben jedoch unter Umständen eine Aufsichtspflicht – und sind schadensersatzpflichtig. Sie können mögliche Schäden durch eine Demenzklausel bei ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern – oft für wenige Euro im Monat, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.